Krebsfrüherkennung und erweiterte Krebsfrüherkennung

Alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche frauenärztliche Untersuchung zur Krebsfrüherkennung – umgangssprachlich auch Krebsvorsorge genannt.

Diese Untersuchung umfasst immer:

  • das gezielte Erfragen von Beschwerden,
  • die Begutachtung des äußeren Genitale und
  • eine Tastuntersuchung des Unterleibs.

 

Je nach Alter gibt es unterschiedliche weitere Leistungen:

  • Ab 20 bis 34 Jahre ein jährlicher Zellabstrich vom Muttermund,
  • ab 30 Jahren zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust,
  • ab 35 Jahren alle drei Jahre Zellabstrich vom Muttermund mit zusätzlichem Test auf HPV (Humane Papillomviren),
  • ab 50 Jahren zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms und Mitgabe eines Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl und
  • ab 55 Jahren Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl alle 2 Jahre, wenn keine Vorsorge-Darmspiegelung in Anspruch genommen wird.

Erweiterte Krebsfrüherkennung

Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Rahmen einer erweiterten Krebsfrüherkennung weitere Untersuchungen an, die medizinisch sinnvoll sein können, aber nicht im Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind:

  • Vaginalsonographie (Ultraschall des Unterleibs) zur Darstellung der Organe des kleinen Beckens wie Gebärmutter, Eierstöcke und Harnblase. Dadurch können z.B. Veränderungen der Gebärmutter (Myome, Polypen) und der Eierstöcke (Zysten, Tumore) entdeckt werden.
  • Mammasonographie (Ultraschall der weiblichen Brust) als zusätzliche Beurteilung des Brustdrüsengewebes zur Früherkennung von gutartigen oder bösartigen Veränderungen.
 

Nutzen Sie regelmäßig die Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung in unserer Praxis. So können wir eventuellen Krebserkrankungen früh auf die Spur kommen und eine Therapie einleiten.
— Dr. Stephanie Kleinholz